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	<title>meyFA Arbeitsrecht &#187; Eingruppierung</title>
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	<description>Arbeitsrechtsinformationen der Kanzlei Dr. Meyer Fachanwälte</description>
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		<title>Tarifvertragliche Vergütung</title>
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		<pubDate>Sun, 25 Feb 2007 14:19:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Soko</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Eingruppierung]]></category>
		<category><![CDATA[Tarifvertrag]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Kanzlei ist spezialisiert auf sogenannte Eingruppierungsstreitigkeiten bzw. Eingruppierungsfeststellungsklagen nicht selten in Gestalt von Höhergruppierungsklagen. Diese treten in der Regel im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst auf. Anlass sind beispielsweise neue Vergütungssysteme bzw. eine Änderung der Vergütungsordnung infolge neuer Tarifabschlüsse. Neue Tarifverträge führen nicht immer zu Verbesserungen, sondern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Die Kanzlei ist spezialisiert auf sogenannte Eingruppierungsstreitigkeiten bzw. Eingruppierungsfeststellungsklagen nicht selten in Gestalt von Höhergruppierungsklagen. <span id="more-9"></span>Diese treten in der Regel im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst auf. Anlass sind beispielsweise neue Vergütungssysteme bzw. eine Änderung der Vergütungsordnung infolge neuer Tarifabschlüsse. Neue Tarifverträge führen nicht immer zu Verbesserungen, sondern – wie Beispiele der jüngsten Zeit zeigen – haben mitunter deutliche Nachteile zur Folge, die sich beim Einzelnen teilweise recht drastisch auswirken können.</p>
<p align="justify">&nbsp;</p>
<p align="justify">Im Laufe eines Arbeitslebens ändern sich Tätigkeiten, was Anpassungen in Form von Höhergruppierungen erforderlich machen kann. Es kommt nämlich nicht darauf an, welcher Vergütungsgruppe die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer angehören, sondern welche Tätigkeit sie ausüben. Das Stichwort lautet Tarifautomatik; man &#8220;wird&#8221; nicht eingruppiert, sondern man &#8220;ist&#8221; eingruppiert. Allein die verrichtete Tätigkeit und nicht der Arbeitgeber bestimmt die Vergütungsgruppe.</p>
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