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	<title>meyFA Arbeitsrecht &#187; Bonus</title>
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	<description>Arbeitsrechtsinformationen der Kanzlei Dr. Meyer Fachanwälte</description>
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		<title>Aktuelles zum Bonus – genau zur richtigen Zeit</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Nov 2007 15:55:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Soko</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[BAG]]></category>
		<category><![CDATA[Bonus]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner jüngsten Entscheidung zum Bonus die Rechtsposition der Arbeitnehmer gestärkt.
Mit Urteil vom 31.10.2007 (Az.: 10 AZR 825/06) erkannte das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass einem Bankberater trotz Eigenkündigung entgegen vertraglicher Abrede die jährliche Bonuszahlung zusteht.
Hintergrund des Urteils ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen, das im Arbeitsrecht – wenn auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner jüngsten Entscheidung zum Bonus die Rechtsposition der Arbeitnehmer gestärkt.</p>
<p align="justify">Mit Urteil vom 31.10.2007 (Az.: 10 AZR 825/06) erkannte das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass <span id="more-20"></span>einem Bankberater trotz Eigenkündigung entgegen vertraglicher Abrede die jährliche Bonuszahlung zusteht.</p>
<p align="justify">Hintergrund des Urteils ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen, das im Arbeitsrecht – wenn auch eingeschränkt – Gültigkeit beansprucht. Hiernach können Vertragsbedingungen unwirksam sein, wenn sie den Verwender entgegen der Gebote von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.</p>
<p align="justify">Eine solche unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers sah das BAG darin, dass laut Arbeitsvertrag auf den jährlichen Bonus kein Anspruch besteht, falls das Arbeitsverhältnis vor dem 01. April des Folgejahres gekündigt wird. Das BAG hat dem Angestellten der Bank trotz dieser Vereinbarung und obwohl er selbst vor dem Stichtag gekündigt hat, einen Bonus zugesprochen.</p>
<p align="justify">Vor dem Hintergrund dieser BAG-Entscheidung stehen nun zahlreiche Verträge auf dem Prüfstand, und zwar nicht nur solche mit Arbeitnehmern, sondern auch von Geschäftsführern oder Vorständen.</p>
<p align="justify">Der Arbeitgeber ist also gut beraten, zumindest künftige Verträge auf die BAG-Entscheidung abzustellen. Der Arbeitnehmer, Vorstand oder Geschäftsführer sollte prüfen lassen, ob ihn ggf. benachteiligende vertragliche Regelungen tatsächlich wirksam sind oder aber gegen geltendes Recht verstoßen.</p>
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