Zum 01.04.2008 soll eine Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes in Kraft treten. Nach dem neuen § 48 Absatz 1 a ArbGG kann der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber am Gerichtsstand des Arbeitsortes verklagen.
Zum 01.04.2008 soll eine Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes in Kraft treten. Nach dem neuen § 48 Absatz 1 a ArbGG kann der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber am Gerichtsstand des Arbeitsortes verklagen.
Das arbeitsgerichtliche Verfahren wird einfacher, schneller und bürgerfreundlicher gestaltet.
Der Gesetzentwurf setzt Vorschläge aus der arbeitsgerichtlichen Praxis um.