meyFA Arbeitsrecht

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Artikel mit dem Tag ‘ArbGG’

Zum 01.04.2008 soll eine Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes in Kraft treten. Nach dem neuen § 48 Absatz 1 a ArbGG kann der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber am Gerichtsstand des Arbeitsortes verklagen.

Das arbeitsgerichtliche Verfahren wird einfacher, schneller und bürgerfreundlicher gestaltet.
Der Gesetzentwurf setzt Vorschläge aus der arbeitsgerichtlichen Praxis um.

WP © meyFA Arbeitsrecht 2007.