meyFA Arbeitsrecht

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Artikel mit dem Tag ‘Arbeitszeit’

Auch wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung nicht ausdrücklich verboten hat, verletzt der Arbeitnehmer mit einer intensiven zeitlichen Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglichen Pflichten.

1. Kündigungsschutz,
2. Teilzeit- und Befristungsgesetz,
3. Arbeitszeitgesetz.

WP © meyFA Arbeitsrecht 2007.