meyFA Arbeitsrecht

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Zum 01.04.2008 soll eine Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes in Kraft treten. Nach dem neuen § 48 Absatz 1 a ArbGG kann der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber am Gerichtsstand des Arbeitsortes verklagen. Dies ist bisher nur unter erschwerten Voraussetzungen möglich und führt häufig dazu, dass am Firmensitz geklagt werden muss. Wer also beispielsweise in Frankfurt am Main arbeitet, dessen Firma aber in München ihren Sitz hat, musste regelmäßig in München klagen. Das geht nun in Zukunft auch in Frankfurt am Main und damit in vielen Fällen deutlich einfacher und kostengünstiger.

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