meyFA Arbeitsrecht

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Zum 01.04.2008 soll eine Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes in Kraft treten. Nach dem neuen § 48 Absatz 1 a ArbGG kann der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber am Gerichtsstand des Arbeitsortes verklagen.

WP © meyFA Arbeitsrecht 2007.