meyFA Arbeitsrecht

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Die Kanzlei ist spezialisiert auf Krankenhausrecht und Hochschulmedizin, soweit es um arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen geht.Krankenhausmedizin,Hochschulmedizin,Tarifvertrag,Marburger Bund

 

Spätestens seit Inkrafttreten der jüngst vom Marburger Bund ausgehandelten Tarifverträge stellen sich zahlreiche Rechtsfragen, es treten Eingruppierungsprobleme und Auslegungsschwierigkeiten bei Tarifverträgen auf.

 

Anstellungsverhältnisse von leitenden Klinikumsärzten und das Privatliquidationsrecht suchen nach neuen Lösungen, landesunterschiedliche Regelungen sind nicht untypisch (verbreitet ist das Heidelberger Modell).

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