meyFA Arbeitsrecht

meyFA Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht soll einerseits die Frühverrentung für ältere Arbeitnehmer fördern. Andererseits ist die Verlängerung der Lebensarbeitszeit aus finanziellen bzw. wirtschaftlichen Gründen notwendig. Deswegen plant der Gesetzgeber, die Regelaltersrente für Personen ab dem Geburtsjahrgang 1947 bis zum Geburtsjahrgang 1964 schrittweise auf die Vollendung des 67.

Die Kanzlei ist spezialisiert auf Krankenhausrecht und Hochschulmedizin, soweit es um arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen geht.

WP © meyFA Arbeitsrecht 2007.