Das OLG Saarbrücken hat mit Urteil vom 19.7.2006 – 5 U 719/05-107, veröffentlicht in ArbRB 2007, Seite 36, die Rechtsposition des Arbeitnehmers erheblich verstärkt und bestätigt, dass schon das Androhen einer Kündigung einen Versicherungsfall darstellen kann.
