meyFA Arbeitsrecht

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Zum 01.04.2008 soll eine Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes in Kraft treten. Nach dem neuen § 48 Absatz 1 a ArbGG kann der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber am Gerichtsstand des Arbeitsortes verklagen. weiter lesen… »

Das arbeitsgerichtliche Verfahren wird einfacher, schneller und bürgerfreundlicher gestaltet.

Der Gesetzentwurf setzt Vorschläge aus der arbeitsgerichtlichen Praxis um. weiter lesen… »

Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner jüngsten Entscheidung zum Bonus die Rechtsposition der Arbeitnehmer gestärkt.

Mit Urteil vom 31.10.2007 (Az.: 10 AZR 825/06) erkannte das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass weiter lesen… »

Außergerichtliche Einigungen werden attraktiver

Die Rechtslage war teilweise schwer verständlich; einigte sich ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber außergerichtlich auf die Zahlung einer Abfindung, zog dies in der Regel eine Sperrfrist nach sich. Gleichgültig war, ob die Einigung vor weiter lesen… »

Das Arbeitsrecht soll einerseits die Frühverrentung für ältere Arbeitnehmer fördern. Andererseits ist die Verlängerung der Lebensarbeitszeit aus finanziellen bzw. wirtschaftlichen Gründen notwendig. Deswegen plant der Gesetzgeber, die Regelaltersrente für Personen ab dem Geburtsjahrgang 1947 bis zum Geburtsjahrgang 1964 schrittweise auf die Vollendung des 67. weiter lesen… »

WP © meyFA Arbeitsrecht 2007.